Das pädagogische Grundkonzept von Dr. Atzler

In den Lehrgängen wird auf das juristische Denken allergrößter Wert gelegt. Es wird nicht von fertigen Denkergebnissen (Gesetz, Schrifttum, Rechtsprechung) ausgegangen, sondern der Teilnehmer wird so geleitet, dass er jedes Problem selbst findet und versucht, es selbst zu lösen.

Die Mittel zum Erlernen des juristischen Denkens in den Lehrgängen sind:

1. Auswahl, Anordnung und Behandlung des Lehrstoffes nach dem INNEREN AUFBAU  DES GESETZES,                                                                                    und nicht nach dem allgemein üblichen sogen. Teilungssystem. Der Stoff wird so gebracht, wie er in der Praxis gebraucht wird, wie er für die Vorlesungen am meisten nützt und wie man ihn in den Übungen, in den Klausurenkursen und in der Prüfung bereithaben muss. Deshalb wird stets vom Fall ausgegangen.

"Dadurch erfassen Sie mühelos den SINN der Gesetzesvorschriften und wissen, wo Sie sie im Gesetz finden. Sie wachsen - und das ist für einen guten Juristen nötig - über das Gesetz hinaus.

2. Grundfall-Methode:                                                                                             fast alle Grundfälle sind Auszüge oder Konzentrationen aus Prüfungsfällen, insbesondere Klausuren, jedoch so angeordnet, wie die Systematik des materiellen Rechts es erforert.

3. Drei Ausbildungsstufen:                                                                                       1. Ausbildungsstufe: Herausarbeiten der Grundfälle für jedes Gebiet             

2. Ausbildungsstufe: Behandeln materiellrechtlich schwierigerer Fälle im systematischen Teil des Lehrgangs.

3. Ausbildungsstufe: Auf Schwerpunktgebieten Übungsskripten zur Vertiefung des unter 1. behandelten Stoffes durch Erörterung höchstrichterlicher Entscheidungen.

 4. Übermittlung des Lehrstoffes in Form eines LEHRGESPRÄCHS:

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Eines zum Schluss: Dr. Atzler hatte tatsächlich Vorgänger. Nicht alles aus seiner juristischen Pädagogik ist seinem Genius entwachsen.

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